Weshalb Leasing?
1. Ohne (Eigen-)
Kapital investieren
2. Eigene Liquidität schonen
3. Klare Planungsgrundlage
4. Als Kosten steuerlich absetzbar
5. Keine Gewerbesteuer für Leasing-Objekte
6. Keine Verschlechterung der Bilanzoptik -
Abschreibungsprobleme entfallen
Konditionen und Beispiele
Die Konditionen für
Leasing und Mietkauf regeln sich nach der jeweils gültigen
Konditionsliste. Die folgenden Beispiele sind unverbindliche
Erläuterungen.
Beispiel 1: Monatliche Leasing-Rate
Beispiel 2: Monatliche Rate bei
Mietkauf
Beispiel 3:
Anpassungskonditionen für Objekterweiterungen
Beispiel
1: Monatliche Leasing-Rate:
|
Objektwert (ohne MwSt.) |
25.000
EUR |
| Laufzeit |
30 Monate |
|
Leasing-Kondition |
3,75 %
p.M. |
|
Objektwert (ohne MwSt.) x Leasing-Kondition |
=
monatliche Leasing-Zahlung |
| 25.000,-
EUR x 3,75% p.M. |
=
937,50 EUR p.M. zzgl. gesetzl. MwSt. |
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Beispiel
2: Monatliche Rate bei Mietkauf:
|
Objektwert (ohne MwSt.) |
10.000,- EUR |
| Laufzeit |
60 Monate |
| Kondition |
2,14% p.M. |
| Objektwert (ohne
MwSt.) x Kondition |
= monatliche Rate |
| 10.000,- EUR x 2,14%
p.M. |
214,- EUR p.M. |
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Beispiel 3:
Anpassungskonditionen für Objekterweiterungen
Es besteht ein Leasing-Vertrag mit
einer Laufzeit von 30 Monaten.
Nach 7 Monaten Vertragslaufzeit wird
die Anlage um ein Zusatzgerät erweitert. Hierfür ist ein zusätzlicher
Leasing-Vertrag abzuschließen. Die Laufzeit beträgt in diesem Fall 23
Monate, d.h. der neue Leasing-Vertrag und der ursprüngliche laufen
gleichzeitig aus.
Wir nennen Ihnen gern die für die
Anpassung geltenden Konditionen.
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Aktivierung
durch den Kunden; Nach Ablauf der Vertragsdauer geht der
Mietkauf-Gegenstand ohne weitere Zahlungen in das Eigentum des Kunden
über.
Zur Finanzierung
reiner Software.
Objekte
Grundsätzlich
alle mobile Wirtschaftsgüter. Kerngeschäft sind Produkte aus dem
IT-Bereich (Hardware, Software). Darüber hinaus können (Dienst-)
Leistungen, die im Zuge einer Investition anfallen in den
Vertragsumfang einbezogen werden.
-
Beratungsleistungen,
die im direkten Zusammenhang mit der Investition stehen (keine
Wartungs- und Schulungskosten)
-
Softwareerstellung vor Betriebsbereitschaft
-
Datenübernahme
-
Probebetrieb
-
Erstellung
eines Pflichtenheftes für Software
-
Implementierung und Parametrierung
-
Installationsaufwendungen, inkl. Anreise und Technikerstunden,
die im direkten Zusammenhang mit der Lieferung stehen
-
Verkabelung
-
Transport-
und Verpackungskosten
Wir beraten Sie
gern - fragen Sie uns!
Vertragsarten
Standardvertrag mit
Festlaufzeiten
Nach Ablauf der Vertragsdauer und vollständiger Erfüllung endet der
Vertrag
Auflösbarer
Vertrag kalkuliert auf 36 Monate
Leasingvertrag auf unbestimmte Dauer, ist ab 18. Monat auflösbar.
Auflösbarer
Vertrag kalkuliert auf 48 Monate
Leasingvertrag auf unbestimmte Dauer, ist ab 24. Monat auflösbar.
Mietkaufvertrag
Aktivierung durch den Kunden; Nach Ablauf der Vertragsdauer geht der
Mietkauf-Gegenstand ohne weitere Zahlungen in das Eigentum des Kunden
über.
Laufzeiten von 18 bis 84 Monate
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Software-Nutzungsvertrag
Zur Finanzierung reiner Software (Standard- und/oder
Individualsoftware). Aktivierung der Software durch den Kunden. Nach
Ablauf der Vertragsdauer erfolgt der entschädigungslose, zeitlich
unbefristete Nutzungsübergang der Software auf den Kunden.
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Software-Leasingvertrag
Ein Leasing-Vertrag mit Festlaufzeiten von 18-32 Monaten
ausschließlich für Software.
Auflösbarer
Vertrag Software
Dieser Vertrag ist ausschließlich für Software geeignet und läuft
auf unbestimmte Zeit. Wahlweise Kalkulationsgrundlage 36, 48 und 60
Monate.
1)
Die hier dargestellten Aussagen und Beispiele sind sorgfältig
recherchiert, sie können dennoch fehlerhaft oder ungültig (geworden)
sein. Sie sind ausnahmslos unverbindlich.
Wir beraten Sie gern zu den jeweils gültigen Konditionen und
Vorschriften. |